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Hoffnungsort
AN GRÜNDONNERSTAG WIRD ES DUNKEL UND STILL

Einmal im Jahr geht selbst das ewige Licht aus

Einmal im Jahr geht selbst das ewige Licht aus
»Vor dem Tabernakel, in dem die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss ununterbrochen ein besonderes Licht brennen, durch das Christi Gegenwart angezeigt und verehrt wird«, schreibt das Kirchenrecht vor.
Foto: KNA
Viele Menschen empfinden es als eher nebensächliches Ausstattungsdetail von Kirchen: das ewige Licht. Doch mit dem Unterhalt der Öllampen hatten die Christen früherer Zeiten ihre liebe Not. Für sie war es gar nicht einfach, genug (Klein-)Geld für das teure Brennmaterial der Non-Stop- Flamme aufzubringen. Indes: Einmal im Jahr geht selbst das ewige Licht aus. Am Gründonnerstag, wenn die Glocken zum Zeichen der Trauer nicht mehr läuten, verschwindet auch das Licht am Tabernakel – um erst wieder in der Osternacht entzündet zu werden. Dann aber bezeugt es wieder die reale Gegenwart des Auferstandenen. In diesem Sinne bestimmt der Kanon 940 im katholischen Kirchenrecht: »Vor dem Tabernakel, in dem die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss ununterbrochen ein besonderes Licht brennen, durch das Christi Gegenwart angezeigt und verehrt wird.«

So eindeutig diese Regel auch sein mag – die Praxis entwickelte sich erst verhältnismäßig spät in der Kirche. Zwar gab es im Altertum den Brauch, mit Lampen und Lichtern die Toten zu ehren. Auch die Christen stellten sie auf die Gräber ihrer Blutzeugen und waren sehr besorgt, die Leiber ihrer Heiligen nicht ohne Licht zu lassen. Doch ein erstes Zeugnis, dass vor der Eucharistie eine Kerze oder ein Licht brennt, sieht der Theologe Peter Browe in der aus dem 11. Jahrhundert stammenden Regel des heiligen Bernhards. Danach sollte die Eucharistie von Gründonnerstag auf Karfreitag in der Sakristei oder anderswo aufbewahrt werden – und davor ein Licht brennen. Es bleibt Spekulation, ob dies damals auch an anderen Tag geschah. Im jedem Fall war es eine große Ausnahme. [...]
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