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Titelthema

Wiederverheiratete – Gibt es Rettung?

Wiederverheiratete – Gibt es Rettung?
Foto: Corbis
Die Geschichte vom Barmherzigen Samariter zeigt: Gottes Barmherzigkeit kennt keine Grenzen. Die der Kirche allerdings schon – zumindest empfinden das viele Katholiken so, wenn es um die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen geht. Mit dem Ausschluss von den Sakramenten würden viele Betroffene nicht nur zu Unrecht bestraft, sondern die Kirche habe auch die Realität aus den Augen verloren: In modernen Industriegesellschaften werden inzwischen über ein Drittel aller Ehen geschieden. Viele der Betroffenen heiraten später ein zweites Mal. Im Rahmen des Dialogprozesses haben sich Bischöfe einmal mehr zu dem Thema geäußert – dementsprechend hoch sind die Erwartungen und Hoffnungen vieler Gläubiger. Doch wie können Lösungen konkret aussehen? Unser Autor Eberhard Schockenhoff ist Professor für Moraltheologie an der Universität Freiburg. In seinem Beitrag zeigt er Möglichkeiten auf, wie Wiederverheiratete in die Mitte der Kirche zurückfinden können. In der kirchlichen Anerkennung des faktischen Scheiterns, sieht er keine Gefährdung für die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe.

Geschiedene und wiederverheiratete Menschen stellen die Kirche vor eine große Herausforderung: Sie zwingen sie dazu, ihre Botschaft über Schuld, Umkehr und Vergebung und die in der Tat unverzichtbaren Normvorstellungen von ehelicher Bindung und Treue lebensnäher zu verkünden. Um vom Scheitern ihrer Ehe betroffenen oder wiederverheirateten Gläubigen die Versöhnung mit ihrer Lebensgeschichte zu erleichtern, sollte die Kirche, statt zu verurteilen und zu entmutigen, Hilfestellungen aus dem Glauben und der kirchlichen Praxis anbieten. Eine Möglichkeit dazu kann sein, ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren einzuleiten (vgl. KS 46/2011) und in einem überschaubaren Zeit raum zu Ende zu führen. Wo dies nicht möglich ist, weil die Ehe auch nach dem Urteil der Betroffenen gültig war, sollten wiederverheiratete Geschiedene unter für sie erreichbaren Bedingungen zu den Sakramenten zugelassen werden. Dies setzt voraus, dass die Kirche eine zivile Zweitehe nicht als öffentlichen fortgesetzten Ehebruch qualifiziert. Sie muss die zivile Zweitehe vielmehr als einen verantwortlichen Ausweg tolerieren, der aus den durch das Scheitern der ersten Ehe entstandenen lebensgeschichtlichen Sackgassen herausführen kann. [...]
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