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Zwei Jungen und dem Schriftzug: Wie ist das mit der Vergebung?

Wie ist das mit der Vergebung?
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Hoffnungsort
KIRCHE WOHIN? (2) Synodale Strukturen

Verbindlichkeit in Verantwortung

Verbindlichkeit in Verantwortung
Prozesse von der Basis her mitgestalten: »Mit dem Bischof im Gespräch über die Kirche der Zukunft« lautet das Motto der sieben Regionalkonferenzen mit Bischof Klaus Krämer, wie hier unlängst in Kornwestheim.
Foto: pm/Lea-Theresa Berg/drs
Der Glaube ist nicht selbstverständlich. Er muss bezeugt, vermittelt und verantwortet werden. Deshalb steht das Christentum für eine Spiritualität mit Credo – mit einem Glaubensbekenntnis, das öffentlich zur Sprache kommt: mit Gebeten, die gemeinsam gesprochen werden, mit einer Caritas, die verlässlich ist, mit einer Theologie, die sich der Religionskritik stellt.

Damit der Glaube von Dauer sein kann und Zukunft hat, braucht es eine gute Organisation. Von Anfang an. Die neutestamentlichen Formen sind zwar flüssig, aber nicht überflüssig. Sie sind nicht willkürlich, sondern prägnant. Sie haben Merkmale, die bis heute Maßstäbe setzen, weil sie bestens begründet sind.

Für das Kirchenrecht von 1983 gilt: Alle sollen mitberaten, aber nur die Kleriker dürfen entscheiden. Die »Laien« haben ausschließlich eine beratende Stimme. Die Weltsynode hat erklärt: Das Kirchenrecht muss an dieser Stelle geändert werden. Beratungen sind wichtig. Die Beteiligten müssen gehört werden. Es muss zu Beschlüssen kommen, die von möglichst vielen getragen werden. Die Beschlüsse müssen umgesetzt werden: von denen in Leitungsverantwortung. Über die Umsetzung muss Rechenschaft abgelegt werden: vor dem synodalen Gremium (das in Deutschland meist Pfarrgemeinde- und Diözesanrat oder Kirchenvorstand heißt).

Inklusion ist ein Gebot der Synodalität. Sie zu garantieren, ist nicht leicht. Zwar gilt die »Option für die Armen«. Aber sie zu konkretisieren, setzt de facto die Anwaltschaft derer voraus, die vielleicht nicht selbst arm sind, aber die Zeit finden, sich für die Armen zu engagieren. Es ist auch richtig, dass ein Bischof und ein Pfarrer nicht zu einem Handeln gezwungen werden können, das ihrer Amtspflicht und auch ihrer tiefen persönlichen Überzeugung widerspricht. Die synodalen Reformordnungen, die in Deutschland beschlossen worden sind, haben diesen Vorbehalt gewahrt – auch wenn Kritiker es anders darzustellen versucht haben.

Aber die eigentliche Herausforderung besteht darin, Gremien, also verlässliche und verbindliche Beratungs- und Beschlusskreise, zu bilden, die vertrauensvoll und verlässlich mit den Geistlichen zum Wohl der Kirche zusammenarbeiten können. In Deutschland ist die Gremienkultur vergleichsweise stark ausgebildet, was geschichtliche Gründe hat. Allerdings wird immer wieder beklagt, dass zu wenige Gläubige zur Mitarbeit bereit seien und dass die Wahlbeteiligung zu gering sei.  [...]
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