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Wie ist das mit der Vergebung?
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Der Wiedereinstieg in den Beruf muss gut geplant sein

Der Wiedereinstieg in den Beruf muss gut geplant sein
Foto: Maartje van Caspel/Stock
Eigentlich sollte alles ganz anders laufen. Nach der Geburt ihres ersten Kindes wollte sich Sabine Kluge zwei Jahre voll und ganz ihrer Tochter widmen, um nach der Elternzeit wieder in ihren Job als Sachbearbeiterin bei einer Stuttgarter Versicherung einzusteigen. Sie sah sich frühzeitig nach einem geeigneten Kindergarten um und rief nach etwa einem Jahr bei ihrem Arbeitgeber an, um ihre spätere Rückkehr zu planen.

Sie wollte in Teilzeit arbeiten, eine Vollzeitstelle kam für die junge Mutter nicht infrage. »Ich habe mit einer Personalerin gesprochen und sie fand es gut, dass ich mich melde«, erzählt die 32-Jährige, deren Name in diesem Beitrag verändert wurde. Im Gespräch wurde sie gefragt, ob sie aufgrund eines internen Systemwechsels eventuell schon früher wieder in den Beruf einsteigen könne, nach etwas mehr als anderthalb Jahren. Sie ließ sich darauf ein, wollte aber – da ihre Tochter noch so klein war – nur zu 40 Prozent in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. »Ich schlug meinem Arbeitgeber vor, dass ich zwei volle Tage pro Woche komme«, sagt die Waiblingerin. »Das war mir lieber als mehrere halbe Tage – aufgrund der Aufgaben und weil ich zur Arbeit immer erst nach Stuttgart fahren muss.«

Auf Sabine Kluges Vorschlag hin meldete sich zunächst niemand. Erst Wochen später wurde sie zu einem Termin mit ihrem Chef, dem Abteilungsleiter und einem Personaler eingeladen. »Da hieß es dann, dass 40 Prozent zu wenig seien und ich mindestens zu 50 Prozent arbeiten soll«, erzählt sie. »Und wegen der telefonischen Erreichbarkeit sollte ich an fünf Tagen pro Woche immer nachmittags arbeiten. Denn nachmittags gebe es Engpässe.« [...]
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