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archivierte Ausgabe 42/2012
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Glaubensland |
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Weisheit aus dem Kloster (7): Alles hat seine Zeit – Heilkraft des Rhythmus |
Zur seelischen Erhebung |
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Befreit von der Last des Alltags: Der Mensch braucht Zeiten, in denen er aufatmen und sich aus den Niederungen des Alltags zu Gott emporheben kann. Darum bleiben der Sonntag und die Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Foto: pixelio |
Vor fast zwei Jahren sorgte ein Kalender für Furore. Ein Jugendkalender, von EU-Geldern finanziert und an Schu- len in den EU-Ländern verschickt, hatte in der Ausgabe 2011/12 Hinweise über islamische, buddhistische und hinduistische und andere Feiertage enthalten; die christ- lichen Feiertage fehlten komplett. Der verantwortliche EU-Kommissar verteidigte zunächst das Fehlen: Der Ka- lender führe nur die in Europa weniger bekannten religi- ösen Feiertage auf; auf die christlichen habe man ver- zichtet, da den Jugendlichen diese allemal bekannt seien.
Mit dem bewusst beabsichtigten Verzicht auf christliche Feste wurde wieder einmal der Entchristlichung Europas Vorschub geleistet. Der EU-Kommissar war völlig dem Irrtum erlegen, dass alle Jugendlichen heute noch selbst- verständlich über die kirchlichen Feiertage Bescheid wüssten. Das aber ist nicht der Fall. Das Wissen um den christlichen Festkalender schwindet rapide; erst Recht das Feiern dieser Feste – und das bei Schülern genauso wie bei Akademi- kern. Einer Umfrage zufolge, die ein deutsches Meinungsforschungsinstitut im vergangenen Jahr durchführte, hat zum Beispiel Ostern für sechs von zehn Deutschen keine religiöse Be- deutung mehr. Wie es um die anderen kirchlichen Feste stehen mag, kann man sich wohl denken.
Aber es geht nicht nur um das Verdrängen christlicher Festtage. Auch der Sonntag ist in Ge- fahr. Die Politik der verkaufsoffenen Sonntage oder der limitierten Ladenöffnungszeiten an Sonntagen stellt wirtschaftlichen Gewinn und materiellen Konsum über Ruhe und Festlichkeit. In Artikel 139 unseres Grundgesetzes ist es festgeschrieben; nun wird er aufgeweicht: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.« [...]
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