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Glaubensland
Gedanken zu einem gestrichenen Feiertag

Von Buße, Gebet und Pflege

Von Buße, Gebet und Pflege
Buße und Umkehr drängen zu tätiger Nächstenliebe. In der Zuwendung zum bedürftigen Mitmenschen wird die beste »Pflegeversicherung« erlebbar.
Foto: KNA
Moderne Menschen sind zunehmend der Hektik, der Mobilität, dem Stress, der Funktionalität und dem Erfolgsdruck des Arbeitslebens ausgesetzt. Manche »spirituellen Oasen« werden einer wachsenden Gleichgültigkeit und seelischen Verödung zugunsten der Profit- und Konsumgesellschaft geopfert. So verwundert es nicht, dass viele Menschen kaum noch Zeit zur »seelischen Erbauung«, also zum Gebet, zur Einkehr und zur »körperlichen Erholung« finden.

Als 1995 der Buß- und Bettag in Deutschland mit Ausnahme des Freistaats Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen wurde, war vielen Menschen der ursprüngliche Sinn kaum mehr bewusst: Buß- und Bettage waren in der katholischen Kirche aus der langen Tradition der Quatembertage – Mittwoch, Freitag, Samstag in der Woche einer beginnenden Jahreszeit – als »Einkehr- und Besinnungstage« hervorgegangen; 1532 rief Kaiser Karl V. angesichts der osmanischen Bedrohung das heilige römische Reich und die katholische Kirche zur Buße und zum Gebet auf. Im 16. Jahrhundert ordneten die reformatorischen Landesherren in Notzeiten wie Kriegen und Hungersnöten besondere Bußtage an. Reichstädte wie Straßburg, Augsburg und Ulm hielten damals die ersten evangelischen Bußtage ab. 1546 bestimmte Frankfurt am Main den Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr als Tag zur »Vermahnung im Gebet«. Erst 1852 setzte die Konferenz der Landeskirchen in Eisenach dieses Datum verbindlich als »Bußtag« fest. [...]
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