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archivierte Ausgabe 24/2013
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Glaubensland |
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Das Herz (4): Beschnitten bis an die Wurzeln |
Lassen wir uns erweichen? |
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Ein weites Herz: Die Beziehung zu Gott, zu Jesus Christus soll das Herz erreichen und erweichen für den Nächsten, den Armen, den Kranken.
Foto: KNA |
Die Frage der Beschneidung ist ein zentrales Thema im Judentum. Beschneidung ist ein Zeichen des Bundes zwischen Gott und Mensch. In Deutschland und in anderen Ländern wurde diskutiert, ob Beschneidung (Entfernung der Vorhaut) nicht Körperverletzung sei. Jeder medizinische Eingriff (Blutabnahme, Spritze, Infusion) sowie jede Operation ist Körperverletzung und darf nur mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommen werden. Man nennt das den »informed consent«, die informierte Zustimmung.
Bei Erwachsenen stellt sich hier kein großes Problem, da sie sich selbst dafür oder dagegen entscheiden können. Komplizierter ist diese Entscheidung bei Neugeborenen und kleinen Kindern, denn sie können weder gefragt werden noch können sie ihre Zustimmung geben. Das müssen die Eltern stellvertretend tun.
So treten hier – ethisch gesehen – einige Konflikte auf: Zum einen soll die religiöse Tradition geachtet werden, zum anderen gibt es die Überzeugung, dass jedem Menschen Würde zukommt – unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, genetischer Ausstattung – und dass aus dieser Würde das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit folgt. So jedenfalls ist es im Lissabon-Vertrag und der darin enthalten Grundrechtecharta formuliert. Im Deutschen Grundgesetz heißt in Art. 2: »Jeder hat das Recht auf Unversehrtheit.« Bei der Beschneidung wird also jemand körperlich versehrt. Bisher ist in Deutschland so entschieden worden, dass die religiöse Tradition zu achten ist, dass man aber für die medizinische Umsetzung bestimmte Standards einhalten muss. [...]
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