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Zwei Jungen und dem Schriftzug: Wie ist das mit der Vergebung?

Wie ist das mit der Vergebung?
Die Frage nach dem lieben Gott



Cover der Exerzitienbroschüre der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit einem Brunnen und einer schweren Holztüre
Die Exerzitienbroschüre der Diözese
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Titelthema
KGR-Wahl

Warum ich für den KGR kandidiere

Warum ich für den KGR kandidiere
»Für ein gutes Miteinander« Franz-Martin Löhle für den Gesamtkirchengemeinderat Stuttgart‑Ost
Foto: I. Rudel
»Komm mach mit«, »Komm gestalte mit«, »Komm entscheide mit« – so lautete die Kampagne der Diözese zur diesjährigen Kirchengemeinderatswahl. Und doch wird es für viele Gemeinden von Jahr zu Jahr schwerer, Menschen zu finden, die sich zu einer Kandidatur für dieses wichtige Gremium bereit erklären. Umso wertvoller sind diejenigen Katholikinnen und Katholiken, die sich darauf freuen mit anzupacken, die motiviert sind und Lust darauf haben, sich aktiv in das Gemeindeleben einzubringen. Warum lassen sie sich aufstellen? Was wünschen sie sich für die kommenden fünf Jahre? Und was sind eigentlich die Aufgaben eines Kirchengemeinderats?

Der Kirchengemeinderat oder kurz »KGR« wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinden gewählt, die 16 Jahre oder älter sind. Am 30. März sind die fünf Jahre der letzten Wahlperiode vorüber und Katholikinnen und Katholiken in der gesamten Diözese werden zur Wahl gebeten. Der Kirchengemeinderat trägt die Verantwortung für die Leitung und Verwaltung der gesamten Gemeinde. Er entscheidet über alle wesentlichen Belange des Gemeindelebens und sorgt für die Umsetzung der kirchlichen Ordnung. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Verwaltung des Vermögens – einschließlich der Gebäude und des Haushalts – sondern auch die Förderung des geistlichen Lebens in der Gemeinde.

Die Kandidaten stammen dabei aus dem Kreis der Gemeinde und müssen gezielt vorgeschlagen werden. Der leitende Pfarrer übernimmt den Vorsitz, während der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schriftführer bei der konstituierenden Sitzung gewählt werden. Neben dem Pfarrer stehen die Mitglieder des Kirchengemeinderats als Ansprechpartner für die Anliegen der Gemeindemitglieder zur Verfügung. Um die vielfältigen Aufgaben effizient zu bewältigen, bildet der KGR verschiedene Ausschüsse. Diese können durch externe Fachleute, wie etwa im Liturgieausschuss, unterstützt werden. [...]
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