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Wie ist das mit der Vergebung?
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Ein Trauerspiel?

Beate-Maria Link, Chefredakteurin
Beate-Maria Link, Chefredakteurin
In vielen Unternehmen und Vereinen ist es üblich, eine Freud-und-Leid-Kasse zu führen. Die Mitarbeitenden oder Vereinsmitglieder zahlen einen monatlichen Betrag und bekommen bei bestimmten Anlässen eine Zuwendung aus der Kasse. Hat jemand etwa einen runden Geburtstag, ist eine Hochzeit zu feiern oder die Geburt eines Kindes, darf sich der- oder diejenige über ein Geschenk oder einen Gutschein freuen. Gleiches gilt für traurige Anlässe. Verliert jemand ein Elternteil oder etwa den Ehepartner, wird die Trauer mitgetragen durch einen Blumengruß oder eine andere Aufmerksamkeit.

Das zeigt: Freudige oder traurige Ereignisse sind nicht nur Privatsache. Sie leben förmlich vom Miteinanderteilen. Niemand würde doch die Geburt eines Kindes für sich behalten wollen, es sei denn die Schwangerschaft ist aus einer prekären Lage heraus verheimlicht worden. Genauso möchte niemand den Tod eines Angehörigen totschweigen und mit seinem Schmerz über den Verlust allein bleiben. Trauer braucht Gemeinschaft, Anteilnahme und nach Möglichkeit gemeinsame Rituale des Abschiednehmens.

Doch diese Halt gebenden Rituale drohen zugunsten individueller Wünsche und Vorstellungen immer mehr an Verbindlichkeit zu verlieren. Ein neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz macht es beispielsweise möglich, die Asche der Verstorbenen in Rhein und Mosel zu streuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen und als Deko im Wohnzimmer zu platzieren. Auch ein Diamant lässt sich aus der Totenasche pressen und als Schmuckstück fassen. Die Sargpflicht ist aufgehoben und der Gestaltungsfreiheit sind kaum noch Grenzen gesetzt. Der Trend geht immer mehr zum Besonderen, das sich von allem anderen abhebt und dem individuellen Geschmack entspricht – oft mehr den Vorstellungen der Hinterbliebenen als dem des Verstorbenen.

Damit wird auch der Friedhof als gesellschaftlicher Ort des Gedenkens und Erinnerns immer bedeutungsloser. Grabsteine haben bislang zuverlässig Auskunft gegeben über die Verstorbenen, ihre Lebenszeit, vielleicht auch über ihren Glauben. [...]
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