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archivierte Ausgabe 30/2025
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Werte der Verfassung |
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Benedikt Holl,
Volontär |
Die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf durch den Bundestag zur Verfassungsrichterin wurde vorerst verschoben. Diese Nachricht dürfte von den einen mit Erleichterung aufgenommen worden sein, von den anderen mit Entsetzen, ist Frauke Brosius-Gersdorf doch eine promovierte Juristin, die insbesondere mit ihrer Haltung zur Abtreibung massiv in der Kritik der Kirchen und verschiedener Lebenshilfevereine stand und steht.
Umstritten ist dieser Vorgang dabei gleich aus mehrerlei Hinsicht. Da ist zum einen die Führung der CDU zu kritisieren, die sich als Stimme der Christen und christlichen Kirchen sowie deren Positionen versteht, dann aber um des Koalitionsfriedens willen eine Befürworterin von Liberalisierungen bei Abtreibungen zur Verfassungsrichterwahl mit vorschlägt. Erst als sich Kritik – auch aus den eigenen Reihen – häuft und die Wahl auf der Kippe steht, rudert die Parteispitze zurück und stellt den Antrag, die Wahl zu verschieben. Neu aufgetauchte Plagiatsvorwürfe werden als Grund genannt. Das erweckt aber eher den Eindruck eines vorgeschobenen Arguments, um sich nicht eingestehen zu müssen, eine aus Kirchensicht unwählbare Kandidatin nominiert zu haben.
Zu kritisieren ist auch der Reflex der SPD, den Kritikern von Frauke Brosius-Gersdorf – und damit auch der katholischen Kirche – das Führen einer Hassund Hetzkampagne vorzuwerfen. Einerseits ist die ablehnende Haltung der Kirche zur Abtreibung bekannt und die Kritik einzelner deutscher Bischöfe daher erwartbar. Andererseits waren gerade aus dem politisch linken Spektrum die Äußerungen der Kirche zu ethischen Themen wie Klimaschutz und Migration in jüngster Vergangenheit ausdrücklich gelobt und als Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft fast schon eingefordert worden. Eine gewisse Doppelmoral ist erkennbar.
Viel entscheidender als dieses tagespolitische Geplänkel könnte aber der daraus entstehende Schaden für die Institution des Bundesverfassungsgerichts sein. Verfassungsgerichte leben vom Nimbus der Neutralität. Sollten am objektiven Anspruch seiner Entscheidungen Zweifel bei der Bevölkerung aufkommen, dann droht es die Rolle eines überparteilichen Organs zu verlieren. [...]
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