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Wie ist das mit der Vergebung?
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Von Grauzonen und Schlupflöchern

Beate-Maria Link, Chefredakteurin
Beate-Maria Link, Chefredakteurin
Manchmal ist es klüger, nicht nachzufragen und manchmal kann es sogar besser sein, bestimmte Fragen gar nicht erst zu stellen. Eine deutsche Journalistin hatte auf der Rückreise des Papstes von Afrika nach der Zulassung von Segnungsfeiern für Paare gefragt, die in einer »irregulären Situation« leben. Aktueller Anlass war, dass der Münchner Erzbischof Reinhard Marx als erster Kardinal weltweit für seine Diözese offiziell verfügt hatte, dass kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche und andere nicht kirchlich zu verheiratende Paare umgesetzt werden können.

Mehrere deutsche Bischöfe hatten dies bereits zuvor für ihre Diözesen so bestimmt auf der Grundlage der Handreichung »Segen gibt der Liebe Kraft – Segnungen für Paare, die sich lieben«, die von der Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken 2025 vorgelegt worden war und die auch Formularvorschläge für Segnungsfeiern enthält. Man stehe mit Rom in enger Abstimmung, hieß es seitens der Bischofskonferenz regelmäßig zu diesem Thema. Diese nicht verbindliche Handreichung nimmt ausdrücklich Bezug auf das Schreiben »Fiducia supplicans«, das noch unter Papst Franziskus vom Glaubensdikasterium veröffentlicht wurde und das die Ortskirche in Deutschland entsprechend für sich ausgelegt hatte.

Eigentlich hätte in dieser Grauzone, in der nicht bis ins letzte Details festlegt ist, was erlaubt ist und was nicht, alles seinen pastoralen Gang gehen können. Wäre da nicht diese neue Welle aufgeworfen worden. Die Frage der Journalistin im Flugzeug hat offenbar gemacht, dass die deutschen Bischöfe mit ihrem Weg doch in einem gewissen Konflikt mit der vorgegebenen Linie aus dem Vatikan stehen.

Der Heilige Stuhl habe den deutschen Bischöfen bereits klargemacht, »dass wir die förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht billigen«, sagte das Kirchenoberhaupt dazu. [...]
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