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Hoffnungsort
DAS APOSTOLISCHE GLAUBENSBEKENNTNIS (6): ICH GLAUBE AN JESUS CHRISTUS (II)

Gekreuzigt, gestorben und begraben – und doch kein Ende

Gekreuzigt, gestorben und begraben – und doch kein Ende
Der letzte Liebesdienst, den man einem Gestorbenen erweisen kann, ist, seinen toten Leib zu achten und ihn würdig zu bestatten. So geschah es auch bei Jesus. Pilatus überließ Josef aus Arimathäa den toten Leib. Der hüllte ihn in ein Leinentuch und legte ihn in das Grab, das er für sich selbst in einen Felsen hatte hauen lassen.
Foto: arc/KNA (Passionsspiele Oberammergau 2010)
Wenden wir uns den weiteren Aussagen über Jesus Christus im Apostolischen Glaubensbekenntnis zu: »gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes«. Wenn wir auch historisch nicht viel wissen, das wissen wir. Das Apostolicum ist hier überraschend präzise: »gelitten unter Pontius Pilatus «. Dem Juden Jesus wurde zur Zeit des römischen Statthalters Pontius Pilatus der Prozess gemacht. Damit war Jesu Ende besiegelt. Er landete am Kreuz, wo bei den Römern nur Mörder, Terroristen und Aufständische endeten. Bei römischen Bürgern wandten die Römer die Kreuzesstrafe nicht an. Das galt als zu schmachvoll und schändlich. Nur bei Sklaven wurde sie vollzogen. Und bei Jesus, dem Juden.

Jerusalem wurde zur Zeit des Prozesses gegen Jesus von einer fremden Besatzungsmacht regiert. Die römische Militärregierung war seit dem Jahr 6 n. Chr. durch einen Statthalter vor Ort präsent. Dieser regelte das gesamte öffentliche Leben. Er setzte sogar das religiöse Oberhaupt der Juden, den Hohenpriester, ein. Dieser war auch in der Ausübung seiner religiös-liturgischen Funktionen komplett unter der Fuchtel der Römer.

Ein Beispiel: das liturgische Gewand, das er an Feiertagen trug, wurde von den Römern verwahrt und musste von ihm jeweils extra abgeholt (und wieder zurückgegeben) werden. Man nennt das Totalkontrolle. Auch die Kapitalgerichtsbarkeit lag ausschließlich in den Händen der römischen Besatzer. [...]
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